firomatic® - LÜFTUNG UND RAUCHABZUG
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Funktionen von Entrauchungsanlagen Entrauchungsanlagen sind sicherheitstechnische Anlage, die den Brandrauch in unterschiedlicher Weise aus Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Außen abführen. Sie dienen dem vorbeugenden Brandschutz. Je nach Gebäudeart greifen unterschiedliche Verordnungen (DIN, LBO, VDS etc.) zum Betrieb einer sicherheitstechnischen Anlage. Zudem gilt es, die Auflagen der zuständigen Brandschutzbehörden einzuhalten. Diese Anlagen sind integrierter Bestandteil ganzheitlicher Brandschutzkonzepte. RWA- und Lüftungsanlagen werden u.a. eingesetzt, um Versicherungsauflagen zu erfüllen und Menschenleben, Gebäude, Sachwerte und Einrichtungen zu schützen und Brandfolgeschäden herabzusetzen. Betriebswirtschaftliche Gründe sind dabei berücksichtigt. RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) öffnen die dazugehörigen Fenster, Klappen oder Lichtkuppeln (RWG-Öffnung) und führen im Brandfall Rauch und Wärme ab. Sie schaffen eine rauchfreie Schicht über dem Boden und halten Fluchtwege, Rettungs- und Angriffswege rauchfrei. Sie erleichtern die Brandbekämpfung bereits bei der Entstehung und verzögern bzw. vermeiden den „flash over“ und den Vollbrand. Die Ansteuerung von RWA-Anlagen kann handbetätigt (manuell) und / oder über automatische Melder erfolgen. Die tägliche Be- und Entlüftung des Gebäudes oder des Treppenhauses erfolgt über das Öffnen von Fenstern oder Lichtkuppeln. Nicht alle Antriebsversionen sind allerdings für die tägliche Lüftung verwendbar. Durch zahlreiche zusätzliche Steuerfunktionen einer RWA-Anlage erhält der Nutzer eine sichere und komfortable Lösung für die sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung. RWA-Öffnungen Als RWA-Öffnungen werden die Gebäudeelemente bezeichnet, durch die Rauchgase und Hitze ins Freie geleitet werden können. Durch das physikalische Gesetz müssen RWA-Öffnungen immer im oberen Teil des betreffenden Gebäudeabschnitts eingebaut werden (natürlicher Rauchabzug, NRA). Daraus resultieren auch die gesetzlichen Vorschriften, welche die Anordnung von RWA-Öffnungen festlegt. Je nach Fassade oder Dachform sind verschiedene Lösungen für RWA-Öffnungen möglich. In Flachdächern oft in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, in Schrägdächern sind oft auswärts klappende Kippflügel oder Dachflächenfenster üblich. Als Lösung in vertikale Außenwände sind unterschiedlichste Fensterformen, wie Kipp-, Klapp-, Schwing- oder Lamellenfenster möglich. Dabei ist zu beachten, dass sich öffnende Fensterflügel nicht den Fluchtweg beeinträchtigen dürfen. Entscheidend für die optimale Wirkung eines natürlichen Rauchabzugs ist Art und Größe des Öffnungselements. Rauchgase und Hitze sollen möglichst ungehindert das Freie erreichen. Bauliche Gegebenheiten wie z.B. Mauervorsprünge oder Bestandteile des Fensters selbst, dürfen das Ausströmen nicht behindern. Die freie Öffnungsfläche, wie sie in den gesetzlichen Bestimmungen gefordert wird, richtet sich nach Art des Gebäudeteils / Raumgröße. Die Nutzung spielt ebenfalls eine Rolle. Die wirksame Fläche der Zuluftöffnung aller NRA-Rauchabzugsanlagen muss mindestens das 1,5-fache der erforderlichen aerodynamischen RWA-Öffnungsfläche betragen. Die geforderte RWA-Öffnung beträgt in Treppenhäusern 5% der Grundfläche, aber mindestens einen Quadratmeter. Für Industrieobjekte sind oft 2% der Grundfläche als RWA-Öffnung üblich. Hier sind die genauen Forderungen der zuständigen Behörden zu beachten. |
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